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Wie werden Projekte gefördert?

Der erste Schritt auf dem Weg der Projektförderung ist die Entwicklung einer konkreten Projektidee. Ein Steckbrief und eine Kalkulation der Projektkosten fassen dann wesentliche Informationen zusammen. Bei ihrer Erstellung hilft das Regionalmanagement der Vogelpark-Region, das zunächst überprüft, ob die Projektidee den Zielen der Vogelpark-Region entspricht, denn die geförderten Projekte müssen einen Beitrag zur Entwicklung der Region im Sinne des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) leisten. Daneben prüft das Regionalmanagement, ob das Projekt generell förderfähig ist.

Die Förderung von Projekten mit Leader-Mitteln richtet sich in Niedersachsen nach dem Programm PROFIL (Programm zur Förderung im ländlichen Raum Niedersachen und Bremen 2007 bis 2013).

Gefördert werden vor allem Projekte, die einen Beitrag leisten, bestimmte Ziele zu erfüllen:

  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft
  • Verbesserung der Umwelt und der Landwirtschaft
  • Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft

Welche konkreten Umsetzungsmaßnahmen aus Leader-Mitteln gefördert werden, beschreibt die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE-Richtlinie).

Nach der Ausarbeitung des Projektsteckbriefes und Prüfung durch das Regionalmanagement wird die Projektidee der Lokalen Aktionsgruppe vorgelegt. Sie entscheidet über die Förderung des Projektes. Unterstützt die LAG die Bezuschussung muss noch die Bewilligungsstelle, in den meisten Fällen das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Verden (ehemals GLL), ggf. auch der Niedersächsische Landesbetrieb Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) oder die LWK (LWK) für  die abschließende Zustimmung zur Förderung erteilen. Die Zuständigkeit ist abhängig von den geltenden Programmen und Richtlinien und wird durch das Regionalmanagement geklärt.

Leader-Fördermitteln sind "nicht rückzahlbare Zuschüsse". Um eine Förderung zu erhalten ist es wichtig, dass eine öffentlichen Kofinanzierung (kommunale Mittel, Landes- und Bundesmittel) sichergestellt ist. Das heißt, ein gewisser Anteil der Kosten muss mit öffentlichen oder diesen gleichgestellten Mitteln gedeckt werden.

Die Förderhöhe richtet sich u. a. nach der entsprechenden Förderrichtlinie und der Rechtsnatur des Antragssteller (öffentlich oder privat).

Einen Leitfaden zur Umsetzung von Projekten und weitere Hinweise zur Leader-Förderung finden Sie im Downloadbereich. Bei Fragen und Projektideen wenden Sie sich bitte an das Regionalmanagement.